SIND TÖNUNGSFOLIEN AUF VORDEREN SEITENSCHEIBEN ERLAUBT?
Nein, die Anbringung von Tönungsfolien jeder Art auf vorderen Seitenscheiben ist lt. Gesetz verboten. Der Dunkelheitsgrad der Folie ist nicht maßgebend. Fahrzeuge, deren vordere Seitenscheiben mit Tönungsfolien beschichtet sind, sind nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen. Als Konsequenz ergibt sich daraus, dass die Folien wieder entfernt werden müssen, die Exekutive eventuell Strafanzeige erstattet und die Kennzeichentafeln einzieht. Im schlimmsten Fall kann es auch zur Verweigerung einer Schadenregulierung durch die Versicherungsanstalt kommen.
WIE KRATZFEST IST DIE FOLIE?
Qualitativ hochwertige Folien haben eine Hard Coat
(= kratzbeständige) Beschichtung. Kratzfest ist auch keine Scheibe!
KANN SICH DIE FOLIE DURCH HÄUFIGES ÖFFNEN DER KURBELFENSTER ABLÖSEN?
NEIN! Qualitativ hochwertige und fachgerecht verlegte Folie kann sich nicht lösen.
MUSS MAN MIT BLASENBILDUNG UND RISSEN IM NACHHINEIN RECHNEN?
Nein! Stimmt die Qualität der Folie und ist diese fachgerecht eingebaut worden, werden Sie lange Freude an der Folie haben. Deshalb sollten Sie nie am falschen Ende sparen!
LÄSST SICH DIE FOLIE JEDERZEIT WIEDER DEMONTIEREN?
Ja, das ist kein Problem. Man muss die Scheibe anwärmen und die Folie langsam abziehen. Der Kleber, der auf der Scheibe zurückbleibt, kann mittels Glasschaber (nicht an der Heckscheibe) und Verdünnung entfernt werden, geeignet sind auch Scheuerspiralen